Honorargestaltung in der Vermögensverwaltung

In allen Großstädten gibt es professionelle Vermögensverwaltungen (ich selbst sitze in München) und es stellt sich immer wieder die Frage nach einer fairen und transparenten Honorargestaltung. Viele Anleger meinen beispielsweise, dass eine erfolgsabhängige Honorierung gut wäre. Daran habe ich meine Zweifel.

Die Frage ist aber auch, wo sich möglicherweise Kosten bei einer Vermögensverwaltung verstecken, von denen man als normale Privatperson gar nichts weiß. Schließlich kann man normalerweise auch sehr schlecht beurteilen, welche Konditionen marktüblich und welche überteuert sind …

Um eine Vermögensverwaltung erbringen zu dürfen braucht ein Finanzdienstleister eine BaFin-Zulassung nach § 32 KWG. Der Kunde eröffnet ein Wertpapierdepot in seinem Namen, für das der Vermögensverwalter eine Dispositionsvollmacht hat. Der Finanzdienstleister darf also kaufen oder verkaufen, was er für richtig hält, ist aber streng an die mit dem Kunden vereinbarten Anlagegrundsätze gebunden. Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, laufend das betreute Vermögen zu überwachen und gegebenenfalls eigenständig Anlageentscheidungen zu treffen.

Eine Vermögensverwaltung ist somit erstens mit einem hohen Know-How verbunden, zweitens aber mit einer hohen ständigen Verantwortung für das Kundenvermögen. Das ist beispielsweise auch der Unterschied zu einer Anlageberatung, die einmal erbracht wird, aber für den Finanzdienstleister keinen ständigen Überwachungspflichten nach sich zieht.

Aus diesem Grunde sind in der Branche prozentuale Honorarsätze üblich.

Eine Gesamtkostenbelastung sollte die Marke von 1,5% p.a. nicht übersteigen

Die Frage ist nur: Wie hoch darf ein solches Prozentsatz sein? Als Grundregel kann man sagen: Eine Vermögensverwaltung sollte nicht mehr als 1,5 % p.a. kosten. Und zwar insgesamt und alle Kosten berücksichtigend.

Welche Kosten sind noch mit einer Vermögensverwaltung verbunden?

Hier ist in erster Linie die Depotbank zu nennen. Eine Depotbank erhält erstens Depotführungsgebühren, zweitens Gebühren für Käufe und Verkäufe.

Mein Rat ist, dass ein Kunde sich sowohl die Depotbank-Kosten genau ansieht, als auch die Kosten, die mit der eigentlichen Vermögensverwaltung verbunden sind. Beides zusammen, wie gesagt, sollte nicht mehr als 1,5 % p.a. kosten. Übrigens ist ja gegebenenfalls auch die Mehrwertsteuer zu berücksichtigen.

Warum sind die Kosten so wichtig? Nehmen wir als Beispiel einen Anleger, der 500.000 Euro verwaltet haben möchte. Bei dem Vermögensverwalter A hat er (sagen wir) eine Gesamtkostenbelastung von 1,8% p.a., bei einem Vermögensverwalter B eine Gesamtkostenbelastung von 1,2%. Nehmen wir an, beide können es schaffen, über die nächsten zehn Jahre eine Rendite von durchschnittlich 6% zu erzielen. Dann wird der Kunde beim Vermögensverwalter B am Ende fast 50.000 Euro mehr haben. Und das alleine aufgrund der geringeren Gebühren.

Die Kosten spielen also definitiv eine Rolle. Umgekehrt muss auch klar sein, dass eine Vermögensverwaltung eine anspruchsvolle und sehr verantwortungsvolle Dienstleistung darstellt und entsprechend honoriert werden sollte.

Machen erfolgsabhängige Honorare Sinn?

Viele Anleger glauben, dass eine erfolgsabhängige Honorierung des Vermögensverwalters gut wäre. Ich bin hier definitiv anderer Ansicht. Ich halte eine Erfolgsprämie in der Vermögensverwaltung sogar für schädlich. Und zwar aus folgenden Gründen:

Erstens setzt ein Erfolgshonorar den Anreiz, besonders riskant zu agieren. Wenn ein Vermögensverwalter ein Interesse hat, möglichst hohe Gewinne für den Kunden zu erzielen, so wird er das nur machen können, indem er entsprechend hohe Risiken eingeht. Laufen die Dinge gut, dann freut sich natürlich der Kunde – und über das Erfolgshonorar auch der Vermögensverwalter. Laufen die Dinge aber schlecht, so hat der Vermögensverwalter zwar ein etwas geringeres Salär, aber den Großteil der Verluste trägt der Kunde ganz alleine.

Die Gewinn/Verlust-Verteilung ist hier also asymmetrisch. So dass der Vermögensverwalter einen starken Anreiz zu hohen Risiken hat, was aber nicht unbedingt im Interesse des Kunden sein muss. Oder andersherum formuliert: Der erfolgsabhängig honorierte Vermögensverwalter hat zu keinem Zeitpunkt ein Interesse daran, für seinen Kunden das Geld sicherheitsorientiert anzulegen. Genau das ist aber nicht selten das, was der Kunde will.

Zweitens gibt es bei der präzisen Berechnung des Erfolgshonorars nicht selten Unstimmigkeiten. Einfach ist die Sache, wenn einmal Geld eingezahlt wurde und in Folge nichts mehr abgehoben wird. Wie sieht es aber aus, wenn der Kunde alle paar Monate Geld von seinem Vermögensverwaltungsdepot abzieht? Die Berechnung eines Anlageerfolgs ist dann unter Umständen hochgradig komplex. Meine langjährige Erfahrung ist, dass hier sehr leicht Streitigkeiten zwischen Kunden und Vermögensverwalter entstehen können und in jedem Fall das Vertrauensverhältnis beeinträchtigen.

Drittens sind erfolgsabhängige Prämien, dann wenn sie tatsächlich zur Auszahlung kommen, oft erstaunlich hoch. Schön für den Vermögensverwalter, schlecht für den Kunden. Auch hier ist meine Erfahrung, dass so mancher Kunde erst einmal über die Höhe der Erfolgsprämie erschrickt. Das wiederum trübt das Verhältnis zwischen Kunde und Vermögensverwalter.

Mein Rat ist jedenfalls, innerhalb einer Vermögensverwaltung nach Möglichkeit auf ein Erfolgshonorar zu verzichten. Ein Fixhonorar ist in der Regel fairer, ist mehr im (sicherheitsorientierten) Interesse des Kunden und führt zu weniger Unstimmigkeiten.

Versteckte Kosten

Versteckte Kosten im Rahmen einer Vermögensverwaltung können vor allem beim Einsatz von Investmentfonds auftreten. Viele Fonds haben nämlich eine innere Gebührenbelastung von bis zu 2%. Werden solche Fonds beispielsweise bei einer Vermögensverwaltung eingesetzt, die selbst 1% kostet, dann ist der Kunde unterm Strich bereits bei einer Gesamtkostenbelastung von 3%.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil ja der Honorarsatz von 1% vielleicht ganz passabel erscheint. Rechnet man aber alles korrekt durch, so kann man eine böse Überraschung erleben. Und eines ist klar: Bei einer Gesamtkostenbelastung von sagen wir 3% pro Jahr, wird es sehr schwierig werden, dass hier Kunde langfristig zufriedenstellende Ergebnisse haben wird.

Gerade in München gibt es viele Vermögensverwaltungen. Als Profi kann ich nur jedem Kunden raten, sich die Gebührenstruktur sehr genau anzusehen.

 

 

1 Kommentar
  1. Aubel
    Aubel sagte:

    Hallo,
    wo kann man die Honorar-Abrechnung eines Vermögensberater unabhängig überprüfen lassen. ??
    Mein Vermögensverw. berechnet 0,3 % pro Quartal u.am Jahresende 20 % Erfolgshonorar .

    Gruß W. Aubel

    Ist das Korrekt ??

    Antworten

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