Noa Bank: Wie man jetzt an seine Einlagen kommt

Am Mittwochabend wurde bekannt, dass die Einlagen in die Noa Bank eingefroren sind. Für jeden, der bei der Noa Bank Einlagen hat, bedeutet dies, dass seine Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro abgesichert sind. Übrigens sind auch Zinsansprüche bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt. Über den Betrag von 50.000 Euro hinaus sind die Einlagen jedoch nicht geschützt.

Denn die Noa Bank ist in der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Auf der Homepage der EdB findet man übrigens offizielle Informationen zum Fall Noa Bank.

Wer Anleihen oder Genussscheine erworben hat, die die Noa Bank emittiert hat, sieht bedeutend schlechter aus. Diese sind nämlich durch keine Einlagensicherung geschützt. Hier droht im schlimmsten Fall der Totalverlust.

Vollkommen unberührt von der Noa-Pleite sind hingegen Wertpapierdepots, die Anleger möglicherweise bei der Noa Bank haben.

Wie soll man vorgehen, wenn man Einlagen bei der Noa Bank hat?

Zunächst muss man abwarten, bis die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) offiziell den Entschädigungsfall feststellen muss. Bislang hat die BAfin (sozusagen als Vorstufe) nur ein sog. Moratorium über die Noa Bank angeordnet (siehe hier).

Bis die BAFin den Entschädigungsfall offiziell festgestellt hat, dürften nicht mehr als 6 Wochen vergehen. Das sollte also bis spätestens 30. September erledigt sein.

Als Betroffener muss man selbst keine Initiative ergreifen. Nachdem der Entschädigungsfall festgestellt worden ist, wird die EdB sich unaufgefordert bei den betroffenen Einlegern melden. Dabei werden Berechtigung und die genauen Ansprüche festgestellt, die jeder Einleger hat. Nachdem dies geschehen ist, dauert es maximal drei Monate bis zur Auszahlung.

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7 Kommentare
  1. Manfred
    Manfred sagte:

    Bei der Noa Bank hatten ca. 15000 Kunden 172 Mio. Euro angelegt. Das macht im Durchschnitt 11500 Euro pro Kunde. Die meisten waren wohl so vorsichtig, nicht mehr als die 50000 Euro anzulegen, die durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt sind.

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ja, hoffen wir mal, dass die Einlagen bei der Noa Bank normalverteilt sind. Und nicht Pareto-verteilt. Pareto würde bedeuten, dass 80% der Einlagen von 20% der Einleger aufgebracht worden sind, und dann könnte es durchaus ein paar geben, die mehr als 50.000 Euro angelegt haben. Aber wie gesagt: ich schätze auch, dass hier eher die Normalverteilung zur Anwendung kommt.
      Gruß Hannes Peterreins

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  2. TÜLAI
    TÜLAI sagte:

    Titel: „Dann ist das Geld halt weg“
    06.12.2010,
    Von Markus Zydra

    „Einlagensicherungsfonds ist ein kompliziertes Wort, suggeriert aber, das angesparte Geld der Kunden sei in jedem Fall sicher. Doch das ist ein Irrtum: Ein Gerichtsurteil kappt die Rechte der Sparer bei einer Bankenpleite.“:

    http://www.sueddeutsche.de/geld/rechte-der-sparer-dann-ist-das-geld-halt-weg-1.1032462

    So, wie Ich den Journalist Markus Zydra verstehe, scheint sich das Urteil, auf ganz gewöhnliche Spareinlagen zu erstrecken.Im Artikel ist ausdrücklich mehrfach von ganz gewöhnlichen Kunden einer Bank die Rede:

    „… schwächt die Rechte der Kunden ..“

    „… Bankkunden sind bei Pleiten ihres Instituts …“

    „… Es gibt nach den Statuten des Einlagensicherungsfonds keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Wenn eine Mitgliedsbank zahlungsunfähig ist, dann prüft der Bankenverband die Entschädigungsanträge der Kunden …“

    Bisher habe ich das Gerichtsurteil nicht im Wortlaut online finden können. So relevant wie es scheint, wäre es gut, wenn jemand eine qualifizierte juristische Fachpublikation dazu lesen könnte, auch wenn es hier um den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geht und nicht um die staatliche Einlagensicherung.

    Das theoretische Absicherungsmaximum pro Anleger von 30% des haftenden Eigenkapitals einer Bank musste ohnehin immer illusorisch sein.

    TÜLAI

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Der Einlagensicherungsfonds hat schon immer zwischen Privatpersonen und Institutionen unterschieden. Privatpersonen sind durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert, nicht aber Institutionen.

      Zu Institutionen gehören: andere Banken, Unternehmen, Firmen und auch Fonds.

      Und das ist ja eigentlich nichts Neues, geschweige denn etwas Überraschendes. Zum Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 liehen sich die Banken untereinander kurzfristig kein Geld mehr. Das sind Einlagen, die eine Bank bei einer anderen Bank hat. Das wäre ja damals alles kein Problem gewesen, wenn solche Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds gesichert gewesen wären. Waren sie aber nie, und genau deswegen haben sich Banken untereinander nichts mehr geliehen.

      Wohl aber waren damals die Einlagen von Privatpersonen durch den Einlagensicherungsfonds gesichert. Nicht aber – wie gesagt – Einlagen, die eine Bank bei einer anderen Bank hat.

      Genausowenig sind beispielsweise diejenigen Einlagen gesichert, die die Siemens AG bei der Deutschen Bank hat. Wohl aber sind die Einlagen, die ein Siemens-Mitarbeiter privat bei der Dt. Bank hat, gesichert. Das ist so und war schon immer so. Und das hat bei bislang über 30 Bankpleiten in Deutschland geklappt. Der Einlagensicherungsfonds hat Privatpersonen entschädigt, Institutionen hingegen gingen leer aus.

      Jetzt ist halt ein Institut, nämlich eine Filmfondsgesellschaft geklagt, dass sie auch gerne eine Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds hätte. Man kanns ja mal versuchen. Klar müsste den Klägern gewesen sein, dass die Chancen von Anfang an sehr gering waren. Jede Privatperson, die Einlagen bei Lehman Brothers hatte (Einlagen und keine Anleihen oder Zertifikate) wurden durch den Einlagensicherungsfonds ordnungsgemäß entschädigt, nicht aber andere Banken, Firmen oder Fondsgesellschaften.

      Nun kam das – wenig überraschende – Urteil, dass die Einlagen einer Fondsgesellschaft nicht durch´den Einlagensicherungsfonds gesichert ist. Und jetzt wird das in der Presse so hochstilisiert, als wären die Einlagen von Privatpersonen gefährdet. Das geht halt komplett an der Realität vorbei, entspricht aber der derzeitigen Hysterie vieler in puncto Finanzgeschäfte.
      Dasselbe gil

      Antworten
  3. TÜLAI
    TÜLAI sagte:

    Lieber Herr Peterreins,

    vielen Dank für Ihre sachkundige Antwort!
    Ihre Erläuterungen gingen aus dem Zeitungsartikel nicht im mindesten hervo; und ich zweifele nachträglich, ob der Verfasser des Artikels, Markus Zydra, davon Kenntnis hat.
    Der Artikel selber sowie ein begleitender Kommentar zu seinem eigenen Artikel erwecken vielmehr den Eindruck, dass grundsätzlich kein Bankkunde einen einklagbaren Entschädigungsanspruch hat.
    Die Unterscheidung zwischen Privatanlegern und institutionellen Anlegern wird im Artikel ja nicht gemacht.

    Ehrlich gesagt, bin ich immer noch unsicher, ob für private Kleinsparer ein einklagbarer Anspruch auf irgendeine eine Entschädigungsleistung besteht.

    Viele Grüße
    TÜLAI

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    • Peterreins
      Peterreins sagte:

      Ich bin kein Jurist. Also fällt es mir sehr schwer zu beurteilen, ob Privatanleger ein einklagbares Recht zu irgendetwas haben. Der Punkt ist halt der, dass Banken ein sehr hohes Interesse daran haben, dass kein sogenannter Bank Run stattfindet. D.h. wenn verunsicherte Bankkunden massenhaft ihre Einlagen abheben wollen. Denn das kann selbst einer an sich gesunden Bank das Genick brechen.

      Das ist übrigens ein Beispiel für das was George Soros die „Reflexivität“ der Kapitalmärkte nennt. Haben viele Personen die Wahrnehmung, dass eine Bank kurz vor dem Aus steht, kann genau diese Wahrnehmung zu dem tatsächlichen Aus der Bank führen. Philosophisch gewendet kann so das Denken (wenn man so will) die Wirklichkeit beeinflussen.

      Wenn die Banken sich also mit ihrem Einlagensicherungsfonds im Falle einer Bankenpleite querstellen und es darauf ankommen lassen, dass Privatpersonen ihre Ansprüche einklagen müssen, dann kommt das wie ein Bumerang auf die Banken selbst existenzbedrohend zurück. Aus diesem Grunde kann ich mir kaum vorstellen, dass die Banken es so weit kommen lassen werden. Beim Einlagensicherungsfonds gibt es ja eine Nachschusspflicht. Ich schätze, dieser Pflicht werden die Banken lieber nachkommen, denn die Kosten dafür werden sicher geringer sein, als wenn dann die nächste Bank sich einem Bankenrun stellen muss.

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