Jahr für Jahr schließen Leute Lebens- und Rentenversicherungen ab (kurz LVen und RVen). Solche Versicherungen werden normalerweise für viele Jahrzente abgeschlossen. Um so bemerkenswerter ist es, dass ein hoher Prozentsatz der Versicherungsnehmer ihre Policen vorzeitig entweder beitragsfrei stellen oder sogar kündigen.
Wer vorzeitig kündigt, macht in der Regel ein Verlustgeschäft, wenn die Summe der bislang eingezahlten Beiträge den sog. Rückkaufswert der Police übersteigt . D.h. der Versicherungsnehmer erhält weniger von der Versicherung zurück als er insgesamt eingezahlt hat. So ist es jedenfalls sehr, sehr häufig.
Interessant ist, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, von denen die meisten nichts wissen …
Nehmen wir Herrn M. als Beispiel. Er hat etwa 5 Jahre lang in eine LV isngesamt 11.000 Euro eingezahlt. Jetzt will er nicht mehr und fragt daher bei der Versicherungsgesellschaft an, wie viel er bei einer Kündigung bekommen würde. Die Antwort: 2.800 Euro. Das wäre für Herrn M. ein Verlust in Höhe von 8.200 Euro.
Da ihm das unfair erscheint, spricht mich Herr M. an, ob man hier möglicherweise mehr herausholen könnte. Ich sage ja, obwohl man dabei unbedingt rechtlichen Beistand braucht. Ich selbst bin ja kein Jurist, arbeite aber hier mit Herrn Rechtsanwalt D. zusammen, der ein Spezialist auf diesem Gebiet ist.
RA D. erklärt, dass man gemäß der Rechtsprechung in jedem Fall einen höheren Rückkaufswert einfordern kann. Während nämlich im Angebot der Versicherungsgesellschaft Stornokosten mit eingerechnet werden, ist das nach der gängigen Rechtsprechung nicht zulässig. Ferner muss der Rückkaufswert mindestens so hoch sein:
- 50 Prozent der eingezahlten Prämien abzüglich eines eventuellen zusätzlichen Versicherungsschutzes, solange die Prämien gezahlt wurden.
Dieser Rückkaufswert nach Rechtsprechung beläuft sich im Falle des Herrn M. auf etwa 5.500 Euro. Das sind immernin 2700 Euro mehr im Vergleich zu dem Angebot der Versicherung (das waren 2.800 Euro).
Es wird aber noch besser. Herr M. kann nämlich sogar ca. 13.000 Euro zurückbekommen. Das sind dann sage und schreibe 10.200 Euro mehr als die Versicherung ursprünglich zahlen wollte.
Denn der LV-Vertrag des Herrn M. wurde auf der Grundlage des detuschen Versicherungsvertragsgesetzes abgeschlossen, das nicht mit dem korrespondierenden europäischen Recht im Einklang steht.
Gemäß Europarecht hat nämlich der Versicherungsnehmer ein unbeschränktes Widerspruchsrecht, wenn ihm bei Vertragsschluss nicht alle für ihn relevanten Informationen vorliegen. Deutsche Versicherer haben aber lange Zeit die Praxis verfolgt, wichtige Verbraucherinformationen erst im Nachhinein – mit Vertragsabschluss – nachzureichen.
Herr M. kann also heute Widerspruch gegen den damals abgeschlossenen Versicherungsvertrag einlegen. Und damit könnte er alle eingezahlten Prämien plus Zinsen zurückfordern. Im Fall von Herrn M. beläuft sich diese Summe auf die genannten 13.000 Euro.
Um dies durchzusetzen braucht Herr M. unbedingt juristische Unterstützung. Alleine hat er keine Chance. Denn seiner Versicherungsgesellschaft gegenüber wird er sich nur durchsezten können, wenn er mit einem Prozess droht. Unter Umständen wird die Versicherung es sogar auf einen Prozess ankommen lassen. In sämtlichen derart gelegenen Fällen hat aber bisher die Versicherungsgesellschaft eingelenkt, da die Versicherungen einen Präzedenzfall vermeiden wollen.
Natürlich arbeitet ein Rechtsanwalt nicht kostenlos. Aber in diesem Fall ist es ziemlich auf der Hand liegend, dass sich dieses harte Vorgehen für kündigungswillige Versicherungsnehmer lohnt. Wenn man übrigens eine Rechtsschutzversicherung besistzt, die einen derartigen Fall abdeckt, besteht gar kein Kostenrisiko.

