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› Geldanlage- und Finanz-Blog
           von Dr. Hannes Peterreins ‹

Geschichtliches zu US-Banknoten

Donnerstag, 2. September 2010

US-Dollar-BanknoteHeutzutage sind wir daran gewöhnt, dass Geldscheine von entsprechenden nationalen Notenbanken gedruckt werden. Interessant ist, dass die amerikanische Notenbank Fed erst 1913 gegründet wurde.

Da stellt sich natürlich die Frage: Wer hat denn dann vorher US-Banknoten herausgegeben?

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Video zum Thema Bankberatung

Freitag, 27. August 2010

Dieses Video ist inzwischen zwar etwas länger her, aber dennoch sehr interessant anzusehen. Es bezieht sich auf einen Test, den die Verbraucherzentralen einmal verdeckt durchgeführt haben:

Risikoklassifizierung ist unsinnig

Donnerstag, 26. August 2010

Jeder kennt es, der sich schon einmal von einem Bankberater in Anlagefragen hat beraten lassen: Man muss angeben, welcher Risikoklasse man sich zugehörig fühlt. Gehört man nun in die Schublade A, B, C, D oder E?

Tja, da kann man lange grübeln. Manche schlauen Leute haben deshalb Tests entwickelt. Da muss man einfach ein paar Fragen beantworten. Am Ende wird das dann ausgewertet und man weiß dann: “Aha, ich bin Risikoklasse B!”

Wie unsinnig dieses ganze Utnerfangen ist, sieht man, wenn man sich ein wenig mit der wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema beschäftigt…

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Achtung Betrug! Dubiose E-Mails

Mittwoch, 25. August 2010

Ich erhalte in schöner Regelmäßigkeit E-Mails in etwa folgenden Inhalts. Ein Banker oder Beamter eines fremden Landes ist in Not und bittet um meine Hilfe. Die E-Mail ist zumeist in sehr schlechtem Deutschverfasst, manchmal sogar ganz in Englisch. Und es geht immer darum, dass irgendwo ein sehr, sehr großer Geldbetrag einfach so herumliegt. Herrenlos.

Und der gute Mann (oder die gute Frau) möchte mir ein grandioses Geschäft anbieten. Nämlich wie wir gemeinsam an dieses Geld herankommen können. Aus irgendwelchen Gründen kann er (oder sie) es nicht alleine machen, sondern benötigt meine Mithilfe. Am Ende hätten wir aber beide, so der nette Mensch, mehrere Millionen Euro mehr in der Tasche.

Wenn man solche e-mails erhält, ist es natürlich das Beste, überhaupt nicht darauf zu antworten.

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Was man bei Discountzertifikaten beachten sollte

Montag, 23. August 2010

Aus einem Handelsblatt-Artikel habe ich entnommen, dass Discountzertifikate eben ihr 15-jähriges Jubiläum feiern: “Rabattschlacht am Aktienmarkt“.

Darin werden Discountzertifikate vor allem wegen Ihrer Einfachheit gelobt. Das ist deswegen interessant, weil ja die Anlageklasse “Zertifikate” in letzter Zeit vor allem wegen ihrer schwer durchschaubaren Komplexität in die Kritik geraten ist. Tatsächlich habe ich schon des öfteren so argumentiert, dass es mit Zertifikaten ähnlich ist wie mit Pilzen. Natürlich gibt es viele ungenießbare, sogar giftige Pilze. Deswegen aber zu behaupten, alle Pilze seien schlecht, ist ein nicht zulässige Verallgmeinerung. Denn es gibt auch bekömmliche und sehr wohl schmeckende Pilse.

Ähnlich ist es mit Zertifikaten. Es gibt hier (leider) sehr viel Schrott. Man darf aber nicht Zertifikate im allgemeinen verteufeln. Mindestens zwei Arten von Zertifikaten sind durchaus empfehlenswert. Das sind erstens Indexzertifikate und zweitens Discountzertifikate.

In jedem Fall muss man aber wissen, was man tut…

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InvestorsInside und die FIHM AG (vormals SHB AG)

Samstag, 21. August 2010

Ich hatte schon einmal über den SHB Renditefonds 6 geschrieben. Auf diesen Fonds wurde ich dadurch aufmerksam, dass der Blogger Lars Röhrig über den SHB Renditefonds 6 einen Beitrag in seinem Weblog InvestorsInside geschrieben hat und (nach eigener Aussage) prompt eine Abmahnung von der SHB AG erhielt.

Ich habe mir daraufhin den Emissionsprospekt des SHB Renditefonds 6 genauer angesehen und bin zu folgendem Fazit gelangt:

  1. Die Fremdkapitalquote des Fonds liegt gemäß Planung zum 31.12.2010 bei 64,3% (S. 85 des Propektes).
  2. Wegen der im Prospekt genannten Kosten müssen die Anlageobjekte im Fonds eine geschätzte Rendite von mindestens 3,5% erzielen, alleine damit der Anleger mit plus/minus Null aus der Sache wieder herauskommt.

In einem neuen Beitrag (vom 21. August 2010) schreibt Lars Röhrig in seinem Weblog InvestorsInside, dass er sich “einer wahren Flut von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen” ausgesetzt sieht. Die SHB AG hat sich übrigens inzwichen in FIHM AG umbenannt. Der aktuelle Vorstand der FIHM AG sind Achim Pfeffer und Alexander Kames. Vorstände der SHB Innovative Fondskonzepte AG waren unter anderem Florian Schuh und Joachim Hiller. Beide sind oder waren Geschäftsführer der AFD GmbH.

Ich hatte mir auch einen Vorgängerfonds zum SHB Renditefonds 6 angesehen, den SHB BusinessPark Stuttgart-Fonds. Der Prospekt war mir aber so schwer verständlich, dass es für mich extrem schwierig ist, über diesen Fonds ein fundiertes Urteil abzugeben. Ich interessiere mich ja insbesondere immer dafür, welche Rendite die Fondsobjekte mindestens erzielen müssen, damit der Fonds – nach Kosten - eine Rendite von plus/minus Null erzielt. Eine solche Zahl konnte ich auf der Grundlage des Emissionsprospekts nicht zuverlässig berechnen. 

Ich rate jedem Privatanleger, der in den SHB BusinessPark Stuttgart investiert hat, sich diese Zahl einmal von seinem Anlageberater, der ihm diesen Fonds vermittelt hat, vorrechnen zu lassen.

Interessant sind auch folgende Weblogs und Internet-Seiten:

  • akte-heinz-gerlach.info
  • sharewise.com
  • wallstreet-online.de

Noa Bank: Wie man jetzt an seine Einlagen kommt

Freitag, 20. August 2010

Am Mittwochabend wurde bekannt, dass die Einlagen in die Noa Bank eingefroren sind. Für jeden, der bei der Noa Bank Einlagen hat, bedeutet dies, dass seine Einlagen bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro abgesichert sind. Übrigens sind auch Zinsansprüche bis Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt. Über den Betrag von 50.000 Euro hinaus sind die Einlagen jedoch nicht geschützt.

Denn die Noa Bank ist in der gesetzlichen deutschen Einlagensicherung, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Auf der Homepage der EdB findet man übrigens offizielle Informationen zum Fall Noa Bank.

Wer Anleihen oder Genussscheine erworben hat, die die Noa Bank emittiert hat, sieht bedeutend schlechter aus. Diese sind nämlich durch keine Einlagensicherung geschützt. Hier droht im schlimmsten Fall der Totalverlust.

Vollkommen unberührt von der Noa-Pleite sind hingegen Wertpapierdepots, die Anleger möglicherweise bei der Noa Bank haben.

Wie soll man vorgehen, wenn man Einlagen bei der Noa Bank hat?

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Das Problem mit den Beipackzetteln

Dienstag, 17. August 2010

Ministerin Ilse Aigner fordert seit einiger Zeit, eine Art “Beipackzettel” für Finanzprodukte. Darin sollen möglichst übersichtlich und leicht überschauschbar alle wesentlichen Informationen zu einem Finanzprodukt dargestellt werden, nach Möglichkeit auf einer DIN a 4-Seite. Auch viele Anleger scheinen sich so etwas zu wünschen. Siee z.B. den Artikel “Anleger fordern Informationen über Risiken” aus der WiWo.

Auf der einen Seite ist es erstaunlich, warum sich die Finanzbranche mit einem solchen Beipackzettel für Finanzprodukte so schwer tut. Was z.B. einen Publikumsfonds betrifft, kann man Volumen, Anlagestrategie, Kostenbelastung und Risiken sehr gut komprimiert darstellen.

Auf der anderen Seite birgt die Kürze auch seine Gefahren. Denn wenn man kürzt muss man notwendigerweise auch Dinge weglassen. Wenn etwas dann hinterher schief geht, könnte ein Anleger dann kommen und sagen: “Wenn ich dieses oder jenes Detail gewusst hätte, hätte ich nicht gekauft”. Schon ein Dilemma, in der die Finanzbrnache hier steckt.

Bestes Beispiel sind ja die Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds. Diese Prospekte werden dicker und dicker mit einem Wust an meist vollkommen unsinnigen Informationen. Hier ist es aber wieder genau der Staat, der diese überbordernde Überinformation fordert. Ich denke, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Behörden an unterschiedlichen Strängen ziehen: Für Finanzprodukte soll alles möglichst kurz und kompimiert sein, für geschlossene Fonds alles möglichst detailliert und überinformiert.

Homer Simpson kauft Aktien

Samstag, 14. August 2010

Ohne Kommentar:

Bei Investmentfonds gibt es zwei Arten der Beratung

Donnerstag, 12. August 2010

Ich habe bereits in einem früheren Blog-Beitrag erläutert (Link dorthin), dass es zwei staatliche Erlaubnisse für Finanzdienstleistungen gibt:

  1. Die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
  2. Die Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG)

Die wenigsten wissen, dass es hier überhaupt eine Unterscheidung gibt. Die meisten denken: Vermögensberater ist Vermögensberatrer. Punkt. Dem ist aber nicht so. Das zeigt sich unter anderem auch, und zwar in paradoxerweise, bei Investmentfonds.

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